Zeichnungsschein
Einladung zur Zeichnung von Aktien der Schloss Glarisegg AG
Ihre Vorteile
• 10% Ermässigung auf Verpflegung und Unterkunft im Seminarzentrum
• Bevorzugte Urlaubsmöglichkeiten in einem der schönsten Feriengebiete der Schweiz
• Einladung zur jährlichen Generalversammlung
• regelmässig Informationen per Rundbrief über die aktuellen Entwicklungen
• Mitbesitz eines besonderen Schlosses am Bodensee
Und so wird es gemacht
Sie unterschreiben den Zeichnungsschein, den Sie am unteren Ende dieser Seite zum Herunterladen finden,
und überweisen den Nennwert der Aktie/n von CHF 5’000 plus das Agio von CHF 450 pro Aktie auf
das Kapitaleinzahlungskonto der Schloss Glarisegg AG,
Thurgauer Kantonalbank Weinfelden, IBAN CH75 0078 4289 9073 5200 1,
BIC (SWIFT) KBTGCH22. Das Agio ist ein handelsüblicher Aufschlag für Steuern, Notargebühren und die
eidgenössische Stempelabgabe.
Der Zeichnungsschein wird an die Schloss Glarisegg AG, CH-8266 Steckborn eingereicht.
Das einbezahlte Eigenkapital wird vom Verwaltungsrat der Schloss Glarisegg AG in Teilschritten liberiert
und damit das Aktienkapital erhöht. Dies geschieht in der Regel ein bis zweimal im Jahr. Nach der
Liberierung erhalten Sie das Aktienzertifikat mit einem originalen Kunstsegment zugesandt und sind bei
der nächsten Generalversammlung der Schloss Glarisegg AG stimmberechtigt.
Können Aktien verkauft werden?
Die Aktie/n, die Sie erwerben, sind vinkulierte Namenaktien. Das heisst, dass nur als Aktionär/-in gilt, wer namentlich ins Aktienregister eingetragen ist. Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihre Aktie/n veräussern, so besteht die Möglichkeit, diese an andere Personen zu verkaufen und zu übertragen.
Der Verwaltungsrat der Schloss Glarisegg AG kann die Eintragung von Aktien verweigern. In einem solchen Fall, würde Ihnen der nominal einbezahlte Betrag selbstverständlich vollumfänglich zurückerstattet werden (ohne Zinsen). Die Schloss Glarisegg AG nutzt die Vorteile der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, um den Besitz einem nachhaltigen Zweck zu unterstellen. Die Aktien werden nicht an der Börse gehandelt und sind keine gewinnorientierten Spekulationspapiere.
Auszüge aus den Statuten der Schloss Glarisegg AG (Stand November 2019)
Art. 2: Zweck
Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Liegenschaften und Grundstücken. Mit diesen Aktivitäten will die Gesellschaft im Sinne der gemeinschaftlichen Selbsthilfe dazu beitragen, dass spirituellen, wirtschaftlichen, ökologischen, kulturellen, pädagogischen, gesundheitlichen und sozialpolitischen Alternativen geeignete Räume, Gebäude und Freiflächen zur Verfügung gestellt werden können. Die Schloss Glarisegg AG fördert entsprechend ihren Möglichkeiten alternative spirituelle, kulturelle, pädagogische, gesundheitliche, soziale, ökologische und selbstverwaltete Projekte, Betriebe und Initiativen sowie alternative Arbeits-, Wohn- und Lebensformen.
Die Gesellschaft ist verpflichtet, ihre Geschäftspolitik offen darzulegen. Sie betreibt keine Profitmaximierung. Erwirtschaftete Gewinne sollen zur Bildung von Reserven sowie zur Förderung unterstützungswürdiger Projekte und Initiativen im Sinne dieses Zweckartikels eingesetzt werden.
Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann.
Art. 5: Erwerb und Übertragung der Aktien
a. Der Verwaltungsrat kann einen Erwerber von Namenaktien als Aktionärin oder Aktionär ablehnen, soweit die Anzahl der von ihm gehaltenen Namenaktien10 % der Gesamtzahl der im Handelsregister eingetragenen Namenaktien, einschliesslich der Aktien aus einem genehmigten Kapital, überschreitet. (...)
Im Aktienregister werden nur diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre eingetragen, die an den Aktien auch wirtschaftliche berechtigt sind. (...)
Die Aktien dürfen nur mit Zustimmung des Verwaltungsrates, welcher diese Befugnis an seinen Ausschuss oder an die Geschäftsleitung delegieren kann, übertragen oder zu Nutzniessung hingegeben werden. Abgesehen von den statutarischen Erwerbsbeschränkungen dieses Artikels, kann das Gesuch um Zustimmung jedoch nur abgelehnt werden, wenn der Veräusserin oder dem Veräusserer der Aktien angeboten wird, die Aktien für die Gesellschaft oder auf Rechnung Dritter zum wirklichen Wert im Zeitpunkt des Gesuches zu übernehmen. Gegen die Verweigerung der Eintragung kann der Entscheid der Generalversammlung angerufen werden.(...)
Art. 11: Mitgliedschaftsrechte, Stimmrecht, Vertretung
Die Mitgliedschaftsrechte aus Aktien kann ausüben, wer durch Eintrag im Aktienregister ausgewiesen ist. Ein Aktionär kann für eigene und vertretene Aktien zusammen höchstens die Stimmen von 10 % aller Aktien abgeben.
Juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die untereinander kapital- oder stimmenmässig durch einheitliche Leitung oder auf ähnliche Weise zusammengefasst sind, gelten in Bezug auf die Stimmabgabe als ein Aktionär.
Bei Beschlüssen über die Entlastung des Verwaltungsrates haben Personen, die in irgendeiner Weise an der Geschäftsführung teilgenommen haben, kein Stimmrecht.
Ein Aktionär kann sich an der Generalversammlung durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen, die nicht Aktionär zu sein braucht. Der Verwaltungsrat entscheidet über die Gültigkeit der Vollmacht.
Die aktuellen Statuten senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.
Wir freuen uns sehr, Sie als AktionärIn der Schloss Glarisegg AG begrüssen zu dürfen!
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem untenstehenden Link "Amtlicher Zeichnungsschein ohne Agio" den amtlichen Zeichnungsschein herunterladen können. Das Agio (Verwaltungskostenbeitrag) ist aus Gründen der notariellen Abwicklung nicht erwähnt. Dennoch ist es erforderlich, die Gesamtkosten des Nominalwertes plus des Agios von total CHF 5'450.-- pro Aktie einzuzahlen.